Die Kosten für die Behandlung sind streng an die Gebührenordnung für Heilpraktiker von 1985 angelehnt. Sie werden von allen Privatkassen zu wesentlichen Anteilen übernommen. Auch die
Kostenteilübernahme durch die Beihilfe ist in der Regel gewährleistet. Je nach Therapie ergibt sich bei der Erstuntersuchung/ Erstbehandlung eine Summe von ca. 60-70 € und den Folgehandlungen von
ca. 40-50 €. Zum Monatsende erhalten Sie eine Rechnung die sie bequem innerhalb der nächsten 30 Tagen zahlen können.